Oui, les frais professionnels tels que les trajets entre le domicile et le premier lieu de travail restent déductibles pendant la perception de l'Insolvenzgeld. Le § 3c Abs. 1 EStG ne s'y oppose pas, car il n'existe pas de lien économique direct entre ces dépenses et l'Insolvenzgeld exonéré d'impôt. Les dépenses servent à l'exécution de la prestation de travail, et non à l'obtention de l'Insolvenzgeld.
Mise à jour: septembre 2022
En savoir plus dans l'article Steuerfreies Insolvenzgeld – Werbungskostenabzug.
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