Non. Selon l'arrêt du FG Münster du 15.04.2015 (Az. 11 K 1276/13 E), les prestations de soins effectuées personnellement ne peuvent pas être déduites comme charges exceptionnelles au sens du § 33 Abs. 1 EStG. La loi ne couvre que les dépenses réelles sous forme de versements en espèces ou en nature, et non la valeur fictive de son propre travail.
Mise à jour: mai 2015
En savoir plus dans l'article Selbst erbrachte Pflegeleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
Questions liées
Warum sind fiktive Stundensätze für eigene Pflegeleistung steuerlich nicht ansetzbar?
Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG setzen voraus, dass sich die Aufwendungen vermögensmindernd auswirken. Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen entstehen jedoch keine tatsächlichen Geldausgaben. Dies entspricht auch dem subjektiven Nettoprinzip, das nur reale Vermögensminderungen von der Besteuerung ausnimmt.
Welcher Betrag kann bei selbst geleisteter Pflege eines Angehörigen steuerlich geltend gemacht werden?
Bei unentgeltlicher häuslicher Pflege eines Angehörigen kann der Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG in Höhe von 924 EUR jährlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag erfasst typisierend die üblicherweise mit der Pflege verbundenen Aufwendungen wie Hygieneprodukte und Pflegematerialien.
Erfasst der Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG auch den Wert eigener Pflegearbeit?
Nein. Der Pflegepauschbetrag deckt nur die typischen Sachkosten ab, die mit der Pflege üblicherweise verbunden sind, etwa für Pflegematerialien und Hygieneartikel. Der Wert der eigenen Dienstleistung des Pflegenden wird vom Pauschbetrag nicht abgegolten und ist auch nicht gesondert abzugsfähig.
Ist es steuerlich nachteilig, einen Angehörigen selbst statt durch einen Pflegedienst zu pflegen?
Steuerlich gesehen kann dies nachteilig sein, da nur tatsächlich gezahlte Kosten an einen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig sind. Das FG Münster hat klargestellt, dass dieser Umstand nicht durch fiktive Stundensätze für eigene Pflegeleistungen ausgeglichen werden kann.