Question

Une note de crédit doit-elle être expressément désignée comme « Gutschrift » depuis le 01/01/2013 ?

Oui, depuis le 01/01/2013, la mention expresse « Gutschrift » constitue une indication obligatoire au regard de la TVA. L'ancienne pratique consistant à intituler une note de crédit « Rechnung » (facture) n'est plus suffisante. En l'absence de cette mention, il existe un vice de forme.

Mise à jour: décembre 2012

En savoir plus dans l'article Risikofaktor Umsatzsteuer: Gutschriften ab dem 01.01.2013.

Questions liées

  • Welche Folgen drohen, wenn eine Gutschrift nicht als 'Gutschrift' bezeichnet wird?

    Bei Verstoß gegen die Bezeichnungspflicht droht die Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger. Zudem kann es zu einer Verzinsung der zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuer nach § 233a AO kommen. Das Risiko ist insbesondere bei rückwirkenden Prüfungen erheblich.

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  • Warum sind Gutschriften ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung?

    Da die formelle Bezeichnung 'Gutschrift' seit 2013 zwingend vorgeschrieben ist, lassen sich Verstöße im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen einfach feststellen. Die Finanzverwaltung handhabt diese Pflicht strikt, sodass formale Fehler schnell zu Vorsteuerkürzungen führen können.

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  • Was ist eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist die Abrechnung einer Leistung durch den Leistungsempfänger statt durch den leistenden Unternehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Korrekturrechnung (kaufmännische Gutschrift), die eine ursprüngliche Rechnung berichtigt. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Bezeichnung wesentlich.

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  • Wie sollten Unternehmen die Bezeichnungspflicht für Gutschriften in der Praxis umsetzen?

    Unternehmen sollten ihre Abrechnungsvorlagen und ERP-Systeme prüfen und sicherstellen, dass jede umsatzsteuerliche Gutschrift ausdrücklich das Wort 'Gutschrift' enthält. Zudem ist intern klar zwischen Gutschriften und Korrekturrechnungen zu unterscheiden, um Vorsteuerrisiken zu vermeiden.

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