Question

Quelle nouveauté est prévue pour les revenus de capitaux étrangers non déclarés ?

Une suspension du délai de prescription fiscale (Anlaufhemmung) doit être introduite pour les revenus de capitaux étrangers non déclarés. Le délai de prescription ne commencera ainsi à courir que plus tard, ce qui permettra au Finanzamt d'imposer rétroactivement ces revenus sur une période plus longue.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Referentenentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige.

Questions liées

  • Wie lange soll die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung künftig betragen?

    Nach dem Referentenentwurf des BMF soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Dies gilt damit nicht mehr nur für besonders schwere Fälle, sondern einheitlich für sämtliche Hinterziehungstatbestände.

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  • Ab welchem Hinterziehungsbetrag wird bei der Selbstanzeige ein Zuschlag nach § 398a AO fällig?

    Die bisherige Grenze von 50.000 € soll auf 25.000 € herabgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag wird ohne Zuschlagszahlung von der Strafverfolgung abgesehen. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 €, ist zusätzlich zur Steuernachzahlung ein gestaffelter Zuschlag zu entrichten.

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  • Wie ist der Zuschlag nach § 398a AO künftig gestaffelt?

    Der Zuschlag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden: 10 % bei Beträgen über 25.000 € bis 100.000 €, 15 % bei Beträgen über 100.000 € bis 1.000.000 € sowie 20 % bei Beträgen über 1.000.000 €. Damit steigt die finanzielle Belastung einer Selbstanzeige deutlich an.

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  • Welche neuen Sperrgründe für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind vorgesehen?

    Die Sperrgründe sollen erweitert werden, unter anderem durch Aufnahme der Umsatzsteuer-Nachschau. Damit ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich, sobald ein Prüfer im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau erschienen ist. Insgesamt werden die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft.

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