Oui, dans le cadre des plans d'aide liés au Covid-19, la part patronale des cotisations de sécurité sociale est remboursée pour les heures de travail perdues en raison du chômage partiel (Kurzarbeit). Cela soulage les employeurs en complément des indemnités compensatrices de salaire versées aux salariés.
Mise à jour: mai 2021
En savoir plus dans l'article Pflicht zur Einkommensteuererklärung 2020 – Kurzarbeitergeld.
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Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
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