Les salariés ayant perçu en 2020 plus de 410 euros de prestations compensatoires de salaire — telles que le Kurzarbeitergeld, l'allocation chômage (Arbeitslosengeld), les indemnités journalières de maladie (Krankengeld) ou l'allocation parentale (Elterngeld) — sont tenus de déposer une déclaration de revenus en vertu du § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Cette obligation concerne pour la première fois de nombreux salariés en raison des périodes de chômage partiel liées à la pandémie.
Mise à jour: mai 2021
En savoir plus dans l'article Pflicht zur Einkommensteuererklärung 2020 – Kurzarbeitergeld.
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