Non. Selon la décision de l'OLG Köln du 07.11.2014, le simple fait de saisir et de déplacer un téléphone portable ne constitue pas une utilisation interdite au sens du § 23a Abs. 1a StVO. Un tel déplacement n'a aucun lien avec la fonctionnalité de l'appareil et doit être apprécié de la même manière que le déplacement de tout autre objet dans le véhicule.
Mise à jour: décembre 2014
En savoir plus dans l'article OLG Köln hebt Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer auf.
Questions liées
Darf ein Fahrer das Handy während der Fahrt an einen Beifahrer weiterreichen?
Ja, das Weiterreichen des Mobiltelefons an einen Beifahrer ist nach Auffassung des OLG Köln zulässig, solange der Fahrer nicht zuvor selbst auf das Display schaut. Da kein eigener Kommunikationsvorgang vorbereitet wird, liegt keine verbotene Nutzung am Steuer vor.
Was zählt als Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO?
Erfasst werden nicht nur Telefongespräche, sondern auch Vor- und Nachbereitungshandlungen, die einen Bezug zur Funktionalität des Geräts haben (z. B. Ablesen des Displays, Vorbereiten eines Gesprächs). Reine Ortsveränderungen ohne funktionalen Bezug fallen dagegen nicht unter das Verbot.
Welche Bedeutung hat ein Blick auf das Display für die Bewertung als verbotene Handy-Nutzung?
Ein Blick auf das Display kann den entscheidenden Unterschied machen, weil er einen Bezug zur Funktionalität des Geräts herstellt und damit als Nutzung gewertet werden kann. Ohne Displayblick und ohne Vorbereitung eines eigenen Kommunikationsvorgangs liegt nach dem OLG Köln keine verbotswidrige Benutzung vor.