Question

L'obligation de déclaration des caisses enregistreuses électroniques selon § 146a Abs. 4 AO s'applique-t-elle déjà ?

Non, l'obligation de déclaration selon § 146a Abs. 4 AO ne s'applique pas tant qu'aucun moyen de transmission électronique n'est mis à disposition. La date à partir de laquelle cette possibilité sera ouverte sera annoncée séparément par l'administration fiscale.

Mise à jour: novembre 2019

En savoir plus dans l'article Nichtbeanstandung alter Kassensysteme bis 30.09.2020.

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