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Mise à jour: janvier 2016
En savoir plus dans l'article Neue Informationspflichten für Online-Shops.
Questions liées
Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?
Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?
In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.
Gilt die ODR-Informationspflicht auch für Verkäufer auf Amazon, eBay oder DaWanda?
Ja, die Informationspflicht erstreckt sich auch auf Händler, die über externe Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder DaWanda verkaufen. Der Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission sollte daher auch auf diesen Verkaufsprofilen eingebunden werden, soweit technisch möglich als klickbarer Link.
Welcher Text sollte als Hinweis zur Online-Streitbeilegung verwendet werden?
Empfohlen wird folgender Text: „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr.“