Question

Quel texte utiliser comme mention relative au règlement en ligne des litiges ?

Le texte suivant est recommandé : « Informations sur le règlement en ligne des litiges : la Commission européenne met à disposition une plateforme en ligne pour le règlement extrajudiciaire des litiges. Cette plateforme sert de point de contact pour le règlement extrajudiciaire des litiges relatifs aux obligations contractuelles découlant de contrats de vente conclus en ligne. La plateforme est accessible via le lien suivant : http://ec.europa.eu/consumers/odr. »

Mise à jour: janvier 2016

En savoir plus dans l'article Neue Informationspflichten für Online-Shops.

Questions liées

  • Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?

    Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

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  • Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?

    In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.

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  • Wo sollte der Hinweis zur Online-Streitbeilegung im Online-Shop platziert werden?

    Der Hinweis sollte gut sichtbar im Impressum des Online-Shops aufgeführt werden, idealerweise mit einem klickbaren Link zur OS-Plattform. Zusätzlich empfiehlt sich die Aufnahme des Textes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um der Informationspflicht vollständig nachzukommen.

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  • Gilt die ODR-Informationspflicht auch für Verkäufer auf Amazon, eBay oder DaWanda?

    Ja, die Informationspflicht erstreckt sich auch auf Händler, die über externe Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder DaWanda verkaufen. Der Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission sollte daher auch auf diesen Verkaufsprofilen eingebunden werden, soweit technisch möglich als klickbarer Link.

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