Le seuil applicable aux biens de faible valeur (geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) doit être relevé de 800 € à 1 000 € (hors TVA) par bien. Jusqu'à ce montant, les coûts d'acquisition ou de production peuvent être intégralement et immédiatement déduits comme charges d'exploitation.
Mise à jour: décembre 2023
En savoir plus dans l'article Neue Grenzen (1.000 €) für geringwertige Wirtschaftsgüter.
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