Depuis le 01/01/2021, le forfait exonéré pour moniteurs (Übungsleiterfreibetrag) s'élève à 3 000 € par an (auparavant 2 400 €) et le forfait pour activités bénévoles (Ehrenamtspauschale) à 840 € par an (auparavant 720 €). Jusqu'à concurrence de ces montants, les recettes correspondantes restent exonérées d'impôt et de cotisations sociales.
Mise à jour: août 2021
En savoir plus dans l'article Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2021.
Questions liées
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)