Du 01/06/2021 au 31/10/2021, les seuils applicables aux emplois de courte durée ont été relevés à titre temporaire à 4 mois ou 102 jours de travail. En dehors de cette période, les seuils habituels de 3 mois ou 70 jours de travail prévus au § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV s'appliquent à nouveau.
Mise à jour: août 2021
En savoir plus dans l'article Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2021.
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