Question

Les frais de mobilier dans le cadre d'une double résidence pour raisons professionnelles sont-ils soumis au plafond de 1 000 euros ?

Non. Selon l'arrêt du BFH du 04.04.2019 (VI R 18/17), les dépenses pour le mobilier et les articles ménagers, y compris l'amortissement (AfA), ne font pas partie des frais de logement au sens du § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Elles sont déductibles intégralement en tant qu'autres frais supplémentaires liés à la double résidence au titre des frais professionnels, dans la mesure où elles sont nécessaires.

Mise à jour: juin 2019

En savoir plus dans l'article Mehr Geld bei doppelter Haushaltsführung: Kosten für Einrichtungsgegenstände laut BFH voll abziehbar.

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