Selon l'arrêt du FG Münster du 10/12/2020, le délai de carence de trois mois ne s'applique pas aux ressortissants de l'UE sans activité professionnelle lorsqu'un droit aux allocations familiales (Kindergeld) en Allemagne existait déjà avant l'établissement du domicile sur le territoire national. Dans ces cas, la Familienkasse ne peut refuser le versement pour les trois premiers mois. La révision devant le BFH a été admise en raison de l'importance de principe de l'affaire.
Mise à jour: février 2021
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