Question

Quand l'obligation de cotisation à la Künstlersozialkasse s'applique-t-elle aux exploitants atypiques ?

Une obligation de cotisation naît lorsque des prestations artistiques ou journalistiques sont commandées avec une certaine régularité et durabilité, justifiant une assimilation aux exploitants professionnels typiques au sens du § 24 Abs. 1 KSVG. Le simple dépassement du seuil de 450 EUR ne suffit pas.

Mise à jour: août 2022

En savoir plus dans l'article Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.

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