Non. Le Bundessozialgericht (Cour fédérale du contentieux social) a jugé que le simple dépassement du seuil de 450 EUR au sens du § 24 Abs. 3 KSVG ne déclenche pas automatiquement l'obligation de cotiser à la Künstlersozialkasse. Ce qui est déterminant, c'est que les commandes soient passées avec une certaine régularité et continuité. Une commande unique ne remplit pas cette condition.
Mise à jour: août 2022
En savoir plus dans l'article Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.
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