Le classeur doit être conservé dans un endroit sûr, non accessible au public, mais facilement localisable en cas de besoin. Au moins une personne de confiance devrait connaître le lieu de conservation et savoir quand et à qui le classeur peut être remis. Souvent, des Rechtsanwälte (avocats inscrits au barreau en Allemagne) ou Steuerberater (conseillers fiscaux agréés en Allemagne) sont également impliqués.
Mise à jour: février 2021
En savoir plus dans l'article Ihr individueller Notfallordner.
Questions liées
Wozu dient ein Notfallordner?
Ein Notfallordner stellt sicher, dass bei unvorhergesehener Verhinderung (Krankheit, Unfall, Tod) wichtige private und betriebliche Abläufe weiterlaufen können. Er bündelt alle relevanten Informationen wie Kontodaten, Passwörter, Vollmachten und Ansprechpartner an einem Ort. So können Angehörige oder bevollmächtigte Personen schnell handlungsfähig sein.
Welche Inhalte gehören in einen Notfallordner?
Typische Bestandteile sind persönliche Daten und Kontakte, eine Vermögensübersicht inklusive Bankverbindungen und Immobilien, Versicherungsunterlagen, Verfügungen und Vollmachten (Testament, Patientenverfügung, Vorsorge- und Bankvollmachten), die Krankengeschichte sowie betriebliche Informationen. Der konkrete Umfang hängt von der individuellen Situation ab, etwa ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
Was sollten Unternehmer im Notfallordner zusätzlich regeln?
Unternehmer und Freiberufler sollten festlegen, welche Mitarbeiter in ihrer Abwesenheit entscheidungsbefugt sind, wer welche Vollmachten besitzt und wer für laufende Projekte verantwortlich ist. Wichtig sind außerdem ein Organigramm, die Auffindbarkeit von Passwörtern, PINs und Schlüsseln sowie ein dokumentiertes Notfallmanagement. So bleibt das Unternehmen auch bei Ausfall der Führungsperson handlungsfähig.
Worauf ist bei Vollmachten im Notfallordner zu achten?
Vollmachten müssen formal korrekt und inhaltlich klar formuliert sein, damit Banken und Versicherer sie ohne Einwände akzeptieren. Es empfiehlt sich, die Unterlagen vorab von der jeweiligen Bank oder Versicherung prüfen zu lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorge-, Betreuungs- und Bankvollmachten.