Vollmachten müssen formal korrekt und inhaltlich klar formuliert sein, damit Banken und Versicherer sie ohne Einwände akzeptieren. Es empfiehlt sich, die Unterlagen vorab von der jeweiligen Bank oder Versicherung prüfen zu lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorge-, Betreuungs- und Bankvollmachten.
Stand: Februar 2021
Mehr dazu im Beitrag Ihr individueller Notfallordner.
Verwandte Fragen
Wozu dient ein Notfallordner?
Ein Notfallordner stellt sicher, dass bei unvorhergesehener Verhinderung (Krankheit, Unfall, Tod) wichtige private und betriebliche Abläufe weiterlaufen können. Er bündelt alle relevanten Informationen wie Kontodaten, Passwörter, Vollmachten und Ansprechpartner an einem Ort. So können Angehörige oder bevollmächtigte Personen schnell handlungsfähig sein.
Welche Inhalte gehören in einen Notfallordner?
Typische Bestandteile sind persönliche Daten und Kontakte, eine Vermögensübersicht inklusive Bankverbindungen und Immobilien, Versicherungsunterlagen, Verfügungen und Vollmachten (Testament, Patientenverfügung, Vorsorge- und Bankvollmachten), die Krankengeschichte sowie betriebliche Informationen. Der konkrete Umfang hängt von der individuellen Situation ab, etwa ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
Was sollten Unternehmer im Notfallordner zusätzlich regeln?
Unternehmer und Freiberufler sollten festlegen, welche Mitarbeiter in ihrer Abwesenheit entscheidungsbefugt sind, wer welche Vollmachten besitzt und wer für laufende Projekte verantwortlich ist. Wichtig sind außerdem ein Organigramm, die Auffindbarkeit von Passwörtern, PINs und Schlüsseln sowie ein dokumentiertes Notfallmanagement. So bleibt das Unternehmen auch bei Ausfall der Führungsperson handlungsfähig.
Wo sollte der Notfallordner aufbewahrt werden?
Der Ordner sollte an einem sicheren, nicht öffentlich zugänglichen, aber im Ernstfall schnell auffindbaren Ort verwahrt werden. Mindestens eine Vertrauensperson sollte den Aufbewahrungsort kennen und wissen, wann und wem der Ordner ausgehändigt werden darf. Häufig sind dabei auch Rechtsanwälte oder Steuerberater eingebunden.