Le tribunal fiscal vérifie si le poste de travail mis à disposition est qualitativement adapté aux tâches concrètes à accomplir. Sont déterminants l'équipement réel et la disponibilité temporelle. Si des moyens de travail essentiels font défaut, tels qu'imprimante, scanner ou la littérature spécialisée nécessaire, le poste de travail est insuffisant, et un bureau à domicile est reconnu fiscalement (FG Rheinland-Pfalz, arrêt du 07.09.2016, 1 K 2571/14).
Mise à jour: octobre 2016
En savoir plus dans l'article Hochschuldozent kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (FG Rheinland-Pfalz).
Questions liées
Wann kann ein Hochschuldozent ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist absetzbar, wenn der vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsplatz nicht im konkret erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Weise nutzbar ist. Das gilt etwa, wenn dort wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur fehlen. In diesen Fällen können Aufwendungen bis maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten angesetzt werden.
Reicht ein Schreibtisch im Dienstzimmer aus, um das Arbeitszimmer abzulehnen?
Nein, ein bloßer Schreibtisch mit Computer und Telefon in einem Laborraum genügt nicht, um den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers auszuschließen. Entscheidend ist, ob der Arbeitsplatz für alle anfallenden Tätigkeiten tatsächlich geeignet ist. Fehlen wesentliche Ausstattungselemente wie Drucker, Scanner oder Fachliteratur, ist der Dienstraum nicht als 'anderer Arbeitsplatz' im Sinne des Steuerrechts anzusehen.
Welche Höchstgrenze gilt für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers?
Steht für bestimmte berufliche Tätigkeiten kein geeigneter anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € jährlich abgesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar.