Question

Les gérants associés minoritaires d'une GmbH sont-ils soumis aux cotisations sociales obligatoires ?

En principe, oui. Les associés détenant moins de 50 % du capital d'une GmbH sont considérés comme salariés subordonnés et sont donc soumis aux cotisations sociales obligatoires. Des exceptions ne sont possibles que si les statuts contiennent des dispositions garantissant une indépendance suffisante vis-à-vis des instructions de la société.

Mise à jour: janvier 2017

En savoir plus dans l'article Gewusst, wie: Auch Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer können sozialversicherungsfrei gestellt werden.

Questions liées

  • Wie kann ein Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei gestellt werden?

    Indem im Gesellschaftsvertrag eine Sonderregelung getroffen wird, die ihm eine ausreichende Weisungsfreiheit verschafft. Üblich ist etwa eine Vereinbarung, wonach Änderungen seines Anstellungsvertrags oder seine Abberufung nur mit seiner eigenen Zustimmung möglich sind. Dadurch kann er Beschlüsse zu seinen Lasten blockieren.

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  • Welche konkrete Klausel hat das SG Reutlingen als ausreichend für Weisungsfreiheit anerkannt?

    Das Sozialgericht Reutlingen (Urteil vom 28.06.2016, AZ S 8 R 1775/14) sah eine Vereinbarung als ausreichend an, nach der Änderungen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie die Abberufung des Geschäftsführers zusätzlich der Zustimmung des betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführers bedürfen. Diese Zusatzregelung neben der einfachen Mehrheit bei sonstigen Beschlüssen genügte, um eine abhängige Beschäftigung zu verneinen.

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  • Reicht eine schuldrechtliche Nebenabrede zwischen den Gesellschaftern für die Sozialversicherungsfreiheit aus?

    Nein, die sperrende Regelung muss im Gesellschaftsvertrag selbst getroffen werden. Nur dann entfaltet sie die erforderliche gesellschaftsrechtliche Wirkung, die zur Annahme einer ausreichenden Weisungsfreiheit und damit zur Sozialversicherungsfreiheit des Geschäftsführers führt.

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  • Welche Folgen hat die Einstufung als sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis?

    Für das Beschäftigungsverhältnis fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Geschäftsführer muss seine Altersvorsorge und Krankenversicherung selbst organisieren, hat aber im Gegenzug keine Pflichtbeiträge zu entrichten. Wichtig ist eine vorherige Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, um Rechtssicherheit zu erhalten.

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