La prime de compensation de l'inflation (Inflationsausgleichsprämie, IAP) est une prestation volontaire de l'employeur destinée à aider les salariés à faire face aux charges liées à l'inflation. Elle peut être versée durant la période éligible du 26/10/2022 au 31/12/2024, jusqu'à un montant total de 3 000 €, exonéré d'impôt et de cotisations sociales. Ce plafond s'applique à l'ensemble de la période, et non par année.
Mise à jour: janvier 2023
En savoir plus dans l'article FAQ – Inflationsausgleichsprämie.
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Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)