Non, la prime de compensation de l'inflation exonérée d'impôt ne doit être mentionnée ni sur le certificat de retenue à la source (Lohnsteuerbescheinigung) ni dans la déclaration d'impôt sur le revenu. Elle n'est pas non plus soumise à la réserve de progressivité (Progressionsvorbehalt), de sorte qu'aucune augmentation ultérieure de la charge fiscale n'est à craindre.
Mise à jour: janvier 2023
En savoir plus dans l'article FAQ – Inflationsausgleichsprämie.
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