Question

Une correction de facture a-t-elle un effet rétroactif sur la déduction de la TVA en amont ?

Oui. Selon l'arrêt de la CJUE du 15.09.2016 (C-518/14), une facture rectifiée ultérieurement ouvre droit à la déduction de la TVA dès la date d'émission de la facture initiale. Les rappels de TVA déductible auparavant courants pour la période contrôlée sont ainsi évités, dès lors que les vices de forme de la facture sont corrigés a posteriori.

Mise à jour: avril 2017

En savoir plus dans l'article Erfreuliches EuGH-Urteil: Vorsteuerabzug kann durch Rechnungskorrektur rückwirkend gerettet werden!.

Questions liées

  • Bis wann kann eine fehlerhafte Rechnung berichtigt werden, um den Vorsteuerabzug zu sichern?

    Der BFH hat mit Urteil vom 20.10.2016 (V R 26/16) entschieden, dass berichtigte Rechnungen noch bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht vorgelegt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt lässt sich der rückwirkende Vorsteuerabzug somit retten.

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  • Welche steuerlichen Folgen hatten fehlerhafte Rechnungen früher in Betriebsprüfungen?

    Die Vorsteuer wurde für den Prüfungszeitraum zurückgefordert und erst im Zeitpunkt der Rechnungskorrektur erneut anerkannt. Auf den zwischenzeitlichen Nachzahlungsbetrag fielen Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an, die auch nach erfolgter Korrektur nicht erlassen wurden.

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  • Sind pauschale Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr noch europarechtskonform?

    Der EuGH hat im Urteil C-518/14 ausdrücklich festgestellt, dass die pauschale Verzinsung von 6 % zu hoch und mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Diese Aussage stützt die Argumentation gegen entsprechende Zinsfestsetzungen im Zusammenhang mit Vorsteuerkorrekturen.

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  • Sollten beanstandete Rechnungen trotz rückwirkender Korrekturmöglichkeit zeitnah berichtigt werden?

    Ja. Auch wenn der Vorsteuerabzug rückwirkend gerettet werden kann, empfiehlt es sich, von der Betriebsprüfung beanstandete Rechnungen unverzüglich zu korrigieren. So vermeiden Unternehmen langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt, Mehraufwand und mögliche Folgestreitigkeiten.

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