Dans l'arrêt C-518/14, la CJUE a expressément constaté que les intérêts forfaitaires de 6 % sont trop élevés et incompatibles avec le droit de l'Union. Cette position appuie l'argumentation contre de telles fixations d'intérêts dans le cadre des corrections de TVA déductible.
Mise à jour: avril 2017
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Questions liées
Wirkt eine Rechnungskorrektur rückwirkend auf den Vorsteuerabzug?
Ja. Nach dem EuGH-Urteil vom 15.09.2016 (C-518/14) berechtigt eine später berichtigte Rechnung bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der ursprünglichen Rechnung zum Vorsteuerabzug. Damit entfallen die früher üblichen Vorsteuer-Rückforderungen für den Prüfungszeitraum, wenn die formalen Mängel der Rechnung nachträglich behoben werden.
Bis wann kann eine fehlerhafte Rechnung berichtigt werden, um den Vorsteuerabzug zu sichern?
Der BFH hat mit Urteil vom 20.10.2016 (V R 26/16) entschieden, dass berichtigte Rechnungen noch bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht vorgelegt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt lässt sich der rückwirkende Vorsteuerabzug somit retten.
Welche steuerlichen Folgen hatten fehlerhafte Rechnungen früher in Betriebsprüfungen?
Die Vorsteuer wurde für den Prüfungszeitraum zurückgefordert und erst im Zeitpunkt der Rechnungskorrektur erneut anerkannt. Auf den zwischenzeitlichen Nachzahlungsbetrag fielen Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an, die auch nach erfolgter Korrektur nicht erlassen wurden.
Sollten beanstandete Rechnungen trotz rückwirkender Korrekturmöglichkeit zeitnah berichtigt werden?
Ja. Auch wenn der Vorsteuerabzug rückwirkend gerettet werden kann, empfiehlt es sich, von der Betriebsprüfung beanstandete Rechnungen unverzüglich zu korrigieren. So vermeiden Unternehmen langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt, Mehraufwand und mögliche Folgestreitigkeiten.