Question

Faut-il tenir un carnet de bord pour un véhicule d'atelier exclusivement utilitaire ?

Non. Selon le BFH, aucun carnet de bord n'est requis pour les véhicules typiquement destinés presque exclusivement au transport de marchandises. Le BFH présume que ces véhicules ne sont en principe pas utilisés à des fins privées.

Mise à jour: septembre 2016

En savoir plus dans l'article Erfreuliches BFH-Urteil: VW-Transporter mit fensterloser Ladefläche und zwei Sitzen von 1%-Regelung ausgenommen!.

Questions liées

  • Gilt die 1%-Regelung für einen VW-Transporter mit zwei Sitzen und fensterloser Ladefläche?

    Nein. Der BFH hat mit Urteil vom 17.02.2016 (AZ X R 32/11) entschieden, dass für einen VW-Transporter mit nur zwei Sitzen, abgetrennter Fahrerkabine und fensterloser Ladefläche kein Privatanteil nach der 1%-Regelung zu versteuern ist. Solche Fahrzeuge gelten ihrer objektiven Beschaffenheit nach als reine Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung.

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  • Welche Fahrzeuge sind nach der BFH-Rechtsprechung von der 1%-Regelung ausgenommen?

    Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren objektive Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise nahezu ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und allenfalls gelegentlich privat genutzt werden können. Das betrifft insbesondere LKW und Zugmaschinen, aber auch entsprechend ausgestattete Transporter mit abgetrennter Ladefläche.

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  • Ist die Einstufung im Kfz-Steuer- oder Straßenverkehrsrecht für die 1%-Regelung maßgeblich?

    Nein. Der BFH stellt in seiner Urteilsbegründung klar, dass die Klassifizierung nach Kfz-Steuerrecht oder Straßenverkehrsrecht für die einkommensteuerliche Beurteilung nicht maßgeblich ist. Entscheidend ist allein die objektive Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs.

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  • Reicht eine theoretische private Nutzungsmöglichkeit für die Anwendung der 1%-Regelung aus?

    Nein. Der BFH widersprach dem Finanzamt ausdrücklich: Würde eine theoretische private Nutzbarkeit genügen, müssten auch beliebig große LKW unter die 1%-Regelung fallen, da auch diese für private Besorgungen einsetzbar wären. Entscheidend ist daher die typische Zweckbestimmung des Fahrzeugs.

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