Pour les contribuables percevant exclusivement des revenus professionnels au sens des § 13, § 15 ou § 18 EStG, la prime énergie (Energiepreispauschale) réduit l'acompte d'impôt sur le revenu du 3e trimestre 2022 (échéance au 10.09.2022). Si cet acompte est inférieur à 300 €, il est ramené à 0 € et le solde est imputé ou remboursé dans le cadre de la déclaration d'impôt sur le revenu 2022.
Mise à jour: juillet 2022
En savoir plus dans l'article Energiepreispauschale – Steuerentlastungsgesetz 2022.
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