Les personnes percevant uniquement une pension de retraite ou des prestations de retraite (par ex. pensions de fonctionnaires) ne bénéficient pas de la prime énergie, car ces revenus ne font pas partie des catégories de revenus éligibles. Elles n'y ont droit que si elles perçoivent en plus des revenus relevant des § 13, § 15, § 18 ou § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
Mise à jour: juillet 2022
En savoir plus dans l'article Energiepreispauschale – Steuerentlastungsgesetz 2022.
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