Question

Existe-t-il un délai de tolérance pour l'introduction d'ELStAM en 2013 ?

Oui, l'administration fiscale accorde un délai de tolérance jusqu'à fin 2013. Les employeurs peuvent intégrer la procédure électronique au cours de l'année 2013 sans que ce passage tardif ne soit contesté.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2013 Hinweis für 2013: Kulanzfrist.

Questions liées

  • Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?

    Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.

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  • Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?

    Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.

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  • Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?

    Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.

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