À partir du 1.1.2028, les employeurs n'auront plus à délivrer à leurs Steuerberater de nombreuses procurations écrites individuelles pour les différents organismes de sécurité sociale. Une procuration générale suffira : elle sera enregistrée par voie électronique dans une base de données centrale des procurations et pourra être consultée par tous les organismes de sécurité sociale. Cela réduira considérablement la charge administrative.
Mise à jour: décembre 2024
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