Question

Les frais de personnel peuvent-ils être déduits lors du décompte de l'aide d'urgence Corona ?

Oui, les frais de personnel peuvent être déduits a posteriori des recettes, à condition qu'ils aient été nécessaires à la réalisation de ces recettes et qu'ils n'aient pas été couverts par d'autres prestations telles que l'indemnité de chômage partiel (Kurzarbeitergeld). Cet ajustement a été introduit car de nombreuses entreprises ont rouvert après les assouplissements de mai et juin 2020, ce qui aurait sinon entraîné des excédents de liquidités sur le plan comptable.

Mise à jour: août 2020

En savoir plus dans l'article <small>Corona-Krise: </small><br/> Verwendungsnachweise in Bezug auf die Corona-Soforthilfe.

Questions liées

  • Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?

    Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.

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  • Bis zu welcher Höhe ist die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei?

    Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Sonderzahlung bis maximal 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Darüber hinausgehende Beträge sind als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Die Zahlung kann wahlweise als Geldleistung oder Sachbezug erfolgen.

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  • Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?

    Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

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  • Können Steuervorauszahlungen wegen der Corona-Krise herabgesetzt werden?

    Ja, für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer können Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sind elektronisch unkompliziert möglich und werden von den Finanzämtern in der Regel zügig und ohne Probleme bearbeitet.

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