Question

Jusqu'à quand et par qui l'aide transitoire II (Überbrückungshilfe II) peut-elle être demandée ?

Le délai de dépôt court jusqu'au 31/01/2021. Les demandes doivent être soumises via le portail www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de par un tiers contrôleur enregistré, c'est-à-dire un Steuerberater (conseiller fiscal agréé en Allemagne), un Wirtschaftsprüfer (commissaire aux comptes agréé en Allemagne) ou un vereidigter Buchprüfer (expert-comptable assermenté en Allemagne). Lors du décompte final, non seulement des remboursements, mais aussi des versements complémentaires seront désormais possibles.

Mise à jour: novembre 2020

En savoir plus dans l'article <small>Corona-Krise: </small><br/>Die zweite Phase der Überbrückungshilfe und Unterstützungsleistungen bei temporärer Schließung.

Questions liées

  • Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?

    Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.

    Lien permanent vers la question

  • Bis zu welcher Höhe ist die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei?

    Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Sonderzahlung bis maximal 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Darüber hinausgehende Beträge sind als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Die Zahlung kann wahlweise als Geldleistung oder Sachbezug erfolgen.

    Lien permanent vers la question

  • Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?

    Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

    Lien permanent vers la question

  • Können Personalkosten bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe abgesetzt werden?

    Ja, Personalkosten können nachträglich von den Einnahmen abgesetzt werden, sofern sie zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und nicht durch andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil viele Betriebe nach den Lockerungen im Mai und Juni 2020 wieder öffneten und sonst rechnerische Liquiditätsüberschüsse entstanden wären.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions