Conformément au § 3 n° 11a EStG, les employeurs peuvent verser à leurs salariés une prime exceptionnelle Corona jusqu'à 1 500 € exonérée d'impôt et de cotisations sociales. Les montants excédentaires sont imposables comme un salaire ordinaire. Le versement peut s'effectuer au choix sous forme de prestation en espèces ou en nature.
Mise à jour: septembre 2020
En savoir plus dans l'article <small>Corona-Krise: </small><br/>Die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer-innen.
Questions liées
Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?
Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.
Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?
Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
Können Personalkosten bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe abgesetzt werden?
Ja, Personalkosten können nachträglich von den Einnahmen abgesetzt werden, sofern sie zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und nicht durch andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil viele Betriebe nach den Lockerungen im Mai und Juni 2020 wieder öffneten und sonst rechnerische Liquiditätsüberschüsse entstanden wären.
Können Steuervorauszahlungen wegen der Corona-Krise herabgesetzt werden?
Ja, für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer können Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sind elektronisch unkompliziert möglich und werden von den Finanzämtern in der Regel zügig und ohne Probleme bearbeitet.