Question

Que prévoyait le Cabinet fédéral avec le projet du 10/04/2013 concernant la Cash-GmbH ?

Le projet de modification d'autres dispositions fiscales du 10/04/2013 visait à empêcher le contournement des droits de succession via les Cash-GmbHs. La transmission jusqu'alors possible, en exonération d'impôt, de GmbHs détenant uniquement des liquidités à la génération suivante devait ainsi être exclue.

Mise à jour: avril 2013

En savoir plus dans l'article Cash-GmbHs nun endgültig vor dem Aus?.

Questions liées

  • Was ist eine Cash-GmbH im erbschaftsteuerlichen Kontext?

    Als Cash-GmbH bezeichnet man eine GmbH, deren Vermögen ausschließlich oder weit überwiegend aus Barvermögen oder Geldforderungen besteht. Sie wurde in der Vergangenheit genutzt, um Barvermögen über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.

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  • Warum war die Übertragung von Barvermögen über eine Cash-GmbH steuerlich attraktiv?

    Bei Barschenkungen aus dem Privatvermögen fällt grundsätzlich die volle Schenkungsteuer an. Wurde das Barvermögen dagegen in eine GmbH eingelegt und die GmbH-Anteile übertragen, konnten die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen genutzt werden, sodass die Übertragung im Ergebnis steuerfrei möglich war.

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  • Welche unterschiedliche Besteuerung gilt bei Übertragung von Barvermögen im Privat- versus Betriebsvermögen?

    Eine Barschenkung aus dem Privatvermögen unterliegt grundsätzlich in voller Höhe der Schenkungsteuer. Im Betriebsvermögen konnten dagegen die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen greifen, sodass die Übertragung weitgehend oder vollständig steuerfrei möglich war – diese Ungleichbehandlung sollte durch die Gesetzesänderung beseitigt werden.

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