Eine Barschenkung aus dem Privatvermögen unterliegt grundsätzlich in voller Höhe der Schenkungsteuer. Im Betriebsvermögen konnten dagegen die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen greifen, sodass die Übertragung weitgehend oder vollständig steuerfrei möglich war – diese Ungleichbehandlung sollte durch die Gesetzesänderung beseitigt werden.
Stand: April 2013
Mehr dazu im Beitrag Cash-GmbHs nun endgültig vor dem Aus?.
Verwandte Fragen
Was ist eine Cash-GmbH im erbschaftsteuerlichen Kontext?
Als Cash-GmbH bezeichnet man eine GmbH, deren Vermögen ausschließlich oder weit überwiegend aus Barvermögen oder Geldforderungen besteht. Sie wurde in der Vergangenheit genutzt, um Barvermögen über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.
Warum war die Übertragung von Barvermögen über eine Cash-GmbH steuerlich attraktiv?
Bei Barschenkungen aus dem Privatvermögen fällt grundsätzlich die volle Schenkungsteuer an. Wurde das Barvermögen dagegen in eine GmbH eingelegt und die GmbH-Anteile übertragen, konnten die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen genutzt werden, sodass die Übertragung im Ergebnis steuerfrei möglich war.
Was plante das Bundeskabinett mit dem Entwurf vom 10.04.2013 zur Cash-GmbH?
Mit dem Entwurf zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 10.04.2013 sollte die Umgehung der Erbschaftsteuer durch Cash-GmbHs unterbunden werden. Die bislang mögliche steuerfreie Übertragung reiner Barvermögens-GmbHs auf die nächste Generation sollte damit ausgeschlossen werden.