Question

Pourquoi la Cour constitutionnelle fédérale examine-t-elle les règles d'exonération applicables aux biens professionnels ?

Le BFH considère que les avantages fiscaux accordés aux biens professionnels en matière de droits de succession sont contraires à la Constitution et a saisi le BVerfG par décision du 27.09.2012 (Az. II R 9/11). Les doutes portent surtout sur la compatibilité avec le principe d'égalité, car aucune exonération comparable n'existe pour le patrimoine privé. En attendant la décision, l'administration fiscale ne fixe les droits de succession qu'à titre provisoire pour les dates de référence à compter du 01.01.2009.

Mise à jour: août 2014

En savoir plus dans l'article BVerfG: Sind die Begünstigungen für Betriebsvermögen verfassungswidrig?.

Questions liées

  • Was passiert mit bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheiden, wenn das BVerfG die Begünstigungen kippt?

    Bestandskräftige und nicht mehr änderbare Steuerbescheide bleiben unverändert bestehen, auch wenn das Gericht das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt. Die ursprünglich gewährten Verschonungen für Betriebsvermögen werden in diesen Fällen nicht zurückgenommen. Aus diesem Grund besteht für bereits abgeschlossene Übertragungen kein Risiko nachträglicher Nachteile.

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  • Welche Folgen hat ein Urteil für unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Bescheide?

    Bescheide nach § 164 oder § 165 AO werden auch dann nicht automatisch endgültig, wenn das BVerfG das geltende Recht für verfassungsgemäß erklärt. Sie können grundsätzlich noch geändert werden, allerdings nur zugunsten des Steuerpflichtigen, da rückwirkende Verschärfungen aus Gründen des Vertrauensschutzes unzulässig sind. Es empfiehlt sich daher, beim Finanzamt einen Antrag auf Endgültigkeitserklärung zu stellen.

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  • Was gilt für noch nicht veranlagte Erbschaftsteuerfälle nach dem Urteil?

    Erklärt das BVerfG das geltende Recht für verfassungsgemäß, erfolgt die Veranlagung mit den bisherigen Verschonungsregeln. Bei einer Nichtigerklärung dürfte das Finanzamt diese Fälle nicht mehr veranlagen, sodass keine Erbschaftsteuer festgesetzt werden könnte. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung, sodass das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar bleibt.

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  • Sollte Betriebsvermögen noch vor dem BVerfG-Urteil übertragen werden?

    Wer eine Übertragung von Betriebsvermögen plant, sollte diese möglichst noch vor dem Urteil vornehmen, um die aktuellen Verschonungsregeln zu nutzen. Rückwirkende Verschlechterungen für zwischenzeitliche Übertragungen sind verfassungsrechtlich nicht zulässig. Nachteile drohen nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Gericht einzelne Verschonungsregeln punktuell für nichtig erklärt.

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