Selon la nouvelle jurisprudence (BFH VI R 94/10 et VI R 7/11), seuls les coûts entraînant un enrichissement objectif du salarié doivent être pris en compte. Cela inclut les prestations directement consommables par le salarié, par exemple les repas, boissons et prestations musicales. Les frais de transport, la location de salles ou les coûts liés aux organisateurs d'événements n'en font plus partie.
Mise à jour: octobre 2013
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Questions liées
Welche Freigrenze gilt für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern?
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bleiben lohnsteuerfrei, wenn pro Arbeitnehmer und Veranstaltung die Freigrenze von 110 EUR nicht überschritten wird. Begünstigt sind maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.
Wie werden Kosten für teilnehmende Ehepartner bei der 110-EUR-Grenze behandelt?
Nach neuer BFH-Rechtsprechung werden dem Arbeitnehmer nur noch die Leistungen zugerechnet, die er selbst unmittelbar erhält. Kosten, die auf teilnehmende Ehepartner oder Partner entfallen, dürfen dem Mitarbeiter nicht mehr zugerechnet werden. Damit steht die Freigrenze von 110 EUR jedem Partner gesondert zu.
Gilt die neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsveranstaltung auch rückwirkend?
Ja, die geänderte Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anwendbar und wirkt damit auch zugunsten der Arbeitgeber für die Vergangenheit. Eine Überprüfung bisher als steuerpflichtig behandelter Betriebsveranstaltungen kann sich daher lohnen.
Warum sind Betriebsveranstaltungen grundsätzlich kein Arbeitslohn?
Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge dienen überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, etwa der Förderung des Betriebsklimas. Solange die Freigrenze von 110 EUR pro Person eingehalten wird, liegt deshalb kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.