Question

Quel est le seuil d'exonération applicable aux événements d'entreprise tels que les fêtes de Noël ?

Les dépenses liées aux événements d'entreprise restent exonérées de l'impôt sur les salaires si le seuil de 110 EUR par salarié et par événement n'est pas dépassé. L'avantage s'applique à deux événements maximum par an. En cas de dépassement, la totalité du montant doit être imposée comme salaire.

Mise à jour: octobre 2013

En savoir plus dans l'article Betriebsveranstaltung darf mehr kosten: Brandaktuelles BFH-Urteil..

Questions liées

  • Welche Kosten sind nach BFH-Urteil vom 16.05.2013 in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen?

    Nach der neuen Rechtsprechung (BFH VI R 94/10 und VI R 7/11) sind nur noch die Kosten einzurechnen, durch die der Arbeitnehmer objektiv bereichert wird. Das umfasst Leistungen, die der Arbeitnehmer unmittelbar konsumieren kann, z.B. Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Fahrtkosten, Raummieten oder Kosten für Eventveranstalter zählen nicht mehr dazu.

    Lien permanent vers la question

  • Wie werden Kosten für teilnehmende Ehepartner bei der 110-EUR-Grenze behandelt?

    Nach neuer BFH-Rechtsprechung werden dem Arbeitnehmer nur noch die Leistungen zugerechnet, die er selbst unmittelbar erhält. Kosten, die auf teilnehmende Ehepartner oder Partner entfallen, dürfen dem Mitarbeiter nicht mehr zugerechnet werden. Damit steht die Freigrenze von 110 EUR jedem Partner gesondert zu.

    Lien permanent vers la question

  • Gilt die neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsveranstaltung auch rückwirkend?

    Ja, die geänderte Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anwendbar und wirkt damit auch zugunsten der Arbeitgeber für die Vergangenheit. Eine Überprüfung bisher als steuerpflichtig behandelter Betriebsveranstaltungen kann sich daher lohnen.

    Lien permanent vers la question

  • Warum sind Betriebsveranstaltungen grundsätzlich kein Arbeitslohn?

    Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge dienen überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, etwa der Förderung des Betriebsklimas. Solange die Freigrenze von 110 EUR pro Person eingehalten wird, liegt deshalb kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions