Question

Pourquoi les événements d'entreprise ne constituent-ils en principe pas un salaire imposable ?

Les événements d'entreprise tels que les fêtes de Noël ou les excursions servent principalement l'intérêt propre de l'employeur, notamment l'amélioration du climat de travail. Tant que le seuil de 110 EUR par personne est respecté, il ne s'agit donc pas d'un salaire imposable.

Mise à jour: octobre 2013

En savoir plus dans l'article Betriebsveranstaltung darf mehr kosten: Brandaktuelles BFH-Urteil..

Questions liées

  • Welche Freigrenze gilt für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern?

    Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bleiben lohnsteuerfrei, wenn pro Arbeitnehmer und Veranstaltung die Freigrenze von 110 EUR nicht überschritten wird. Begünstigt sind maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Kosten sind nach BFH-Urteil vom 16.05.2013 in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen?

    Nach der neuen Rechtsprechung (BFH VI R 94/10 und VI R 7/11) sind nur noch die Kosten einzurechnen, durch die der Arbeitnehmer objektiv bereichert wird. Das umfasst Leistungen, die der Arbeitnehmer unmittelbar konsumieren kann, z.B. Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Fahrtkosten, Raummieten oder Kosten für Eventveranstalter zählen nicht mehr dazu.

    Lien permanent vers la question

  • Wie werden Kosten für teilnehmende Ehepartner bei der 110-EUR-Grenze behandelt?

    Nach neuer BFH-Rechtsprechung werden dem Arbeitnehmer nur noch die Leistungen zugerechnet, die er selbst unmittelbar erhält. Kosten, die auf teilnehmende Ehepartner oder Partner entfallen, dürfen dem Mitarbeiter nicht mehr zugerechnet werden. Damit steht die Freigrenze von 110 EUR jedem Partner gesondert zu.

    Lien permanent vers la question

  • Gilt die neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsveranstaltung auch rückwirkend?

    Ja, die geänderte Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anwendbar und wirkt damit auch zugunsten der Arbeitgeber für die Vergangenheit. Eine Überprüfung bisher als steuerpflichtig behandelter Betriebsveranstaltungen kann sich daher lohnen.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions