À partir de 2025, la subvention pour la retraite d'entreprise (BAV-Förderbetrag) passe de 288 EUR à 360 EUR maximum par an. Les employeurs peuvent ainsi verser des cotisations supplémentaires à la retraite d'entreprise jusqu'à 1 200 EUR par an (au lieu de 960 EUR), bénéficiant d'un soutien étatique. Le montant de la subvention est remboursé à l'employeur par compensation avec l'impôt sur les salaires.
Mise à jour: décembre 2024
En savoir plus dans l'article Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.
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