La retenue à la source sur les paiements dans le bâtiment versée est imputée chez le prestataire selon un ordre précis : d'abord sur la retenue à la source sur les salaires, ensuite sur les acomptes d'impôt sur le revenu ou d'impôt sur les sociétés, et enfin sur les compléments d'impôt correspondants. Tout solde restant qui ne peut pas être compensé conformément au § 226 AO est remboursé au prestataire par l'administration fiscale.
Mise à jour: mai 2023
En savoir plus dans l'article Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen.
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