Question

Les réparations esthétiques font-elles partie des frais de production assimilés aux frais d'acquisition (anschaffungsnahe Herstellungskosten) ?

Oui. Le BFH a jugé, par arrêt du 14.6.2016 (IX R 22/15), que les réparations esthétiques telles que les travaux de peinture ne relèvent généralement pas des travaux d'entretien annuels récurrents. Elles doivent donc être intégrées dans le contrôle du seuil de 15 %.

Mise à jour: juin 2023

En savoir plus dans l'article Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden.

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