Question

Les cours d'auto-école sont-ils exonérés de TVA ?

Le tribunal des finances de Berlin-Brandebourg (Az. 5 V 5144/15) a jugé que les cours d'auto-école – y compris pour les catégories A et B – peuvent en principe être exonérés de TVA. Une décision définitive du BFH reste toutefois attendue, de sorte que la situation juridique demeure incertaine à ce jour.

Mise à jour: mars 2016

En savoir plus dans l'article Aktueller Praxishinweis zur möglichen Umsatzsteuerbefreiung von Fahrschulen: Was ist zu tun?.

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