Question

Qu'est-ce que la méthode 30/70 dans le cadre d'un contrôle fiscal ?

La méthode 30/70 est une méthode d'estimation appliquée aux restaurants traditionnels, qui part du principe que 30 % du chiffre d'affaires provient des boissons et 70 % des plats. Elle repose sur l'hypothèse que les clients consomment une quantité déterminée de boissons avec chaque plat et que ce ratio ne varie que faiblement. À partir du chiffre d'affaires comptabilisé pour les boissons, un chiffre d'affaires total fictif est ainsi extrapolé.

Mise à jour: mars 2016

En savoir plus dans l'article Getränkekalulation nach 30/70- Methode: Finanzgerichte weisen Betriebsprüfer in Schranken!!!.

Questions liées

  • Wann darf das Finanzamt die 30/70-Methode anwenden?

    Die Methode kommt typischerweise bei festgestellten Mängeln in der Kassen- oder Buchführung zum Einsatz. Sie kann auch bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG angewendet werden (FG Nürnberg, Urteil vom 8.5.2012, 2 K 1122/2009). Voraussetzung ist grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts.

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  • In welchen Fällen haben Finanzgerichte die 30/70-Methode verworfen?

    Das FG Düsseldorf hat die Methode in einem Fall abgelehnt, in dem aus einem Produkt mit hohem Aufschlag (Getränke) auf ein Produkt mit niedrigem Aufschlag (Speisen) geschlossen wurde (Urteil vom 26.3.2012, 6 K 2749/11 K.G.U.F). Das FG Münster hat sie zudem bei Restaurants mit Außerhausverkauf als ungeeignet eingestuft (Urteil vom 4.12.2015, 4 K 2616/14 E,G,U).

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  • Warum eignet sich die 30/70-Methode nicht bei Außerhausverkauf?

    Beim Außerhausverkauf werden in der Regel überwiegend Speisen ohne entsprechenden Getränkekonsum verkauft. Aus dem im Restaurant erzielten Getränkeumsatz lassen sich daher keine belastbaren Rückschlüsse auf die außer Haus verkauften Speisen ziehen. Eine Hochrechnung nach dem 30/70-Verhältnis würde zu überhöhten und unrealistischen Umsätzen führen.

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  • Wie sollten Gastronomen auf eine Hinzuschätzung nach der 30/70-Methode reagieren?

    Betroffene Restaurantbetreiber sollten das Kalkulationsergebnis kritisch prüfen und gegebenenfalls anfechten, da Betriebsprüfer oft wirtschaftlich nicht erzielbare Umsätze unterstellen. Argumente wie Außerhausverkauf, abweichende Verzehrgewohnheiten oder Besonderheiten des Betriebs können gegen die pauschale Anwendung sprechen. Ein Verweis auf einschlägige FG-Rechtsprechung kann die eigene Position stützen.

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