Les employeurs doivent interroger activement leurs salariés concernés dans la tranche de rémunération de 450,01 à 520 EUR pour savoir s'ils souhaitent recourir à la possibilité d'exonération. Un courrier écrit est recommandé à cet effet, informant sur le maintien des droits acquis, les délais et les conséquences. La décision des salariés doit être documentée et appliquée dans le bulletin de paie.
Mise à jour: septembre 2022
En savoir plus dans l'article Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.
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