Au 01/10/2022, le salaire minimum légal passe de 10,45 EUR à 12 EUR par heure. Parallèlement, le seuil des mini-jobs (Geringfügigkeitsgrenze) est relevé de 450 EUR à 520 EUR mensuels. Les salariés percevant une rémunération comprise entre 450,01 EUR et 520 EUR sont en principe considérés comme mini-jobbers.
Mise à jour: septembre 2022
En savoir plus dans l'article Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.
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