Oui. Le BFH a confirmé, par arrêt du 13.12.2012 (Az. IV R 51/11), que la règle du 1 % ne soulève aucune objection d'ordre constitutionnel. Le fait que les prix catalogue bruts soient souvent réduits par des remises dans la pratique ne change rien à cette appréciation.
Mise à jour: février 2013
En savoir plus dans l'article 1 %-Regelung: Bruttolistenneupreis verfassungsrechtlich unbedenklich.
Questions liées
Welcher Wert ist bei der 1%-Regelung für einen Gebrauchtwagen anzusetzen?
Bei der 1%-Regelung wird stets der Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen, auch wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Der tatsächliche Marktwert oder Kaufpreis spielt keine Rolle, selbst wenn er deutlich niedriger ist.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei einem Bruttolistenpreis von 81.400 EUR?
Bei einem Bruttolistenneupreis von 81.400 EUR ergibt die 1%-Regelung einen monatlichen geldwerten Vorteil von 814 EUR für die private Nutzung. Dieser Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig vom tatsächlichen Fahrzeugwert.
Kann der niedrigere Gebrauchtwagenwert anstelle des Bruttolistenpreises angesetzt werden?
Nein, ein Ansatz des tatsächlichen Gebrauchtwagenwerts statt des Bruttolistenneupreises ist nicht zulässig. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer dies erfolglos beantragt – der BFH bestand auf dem typisierenden Ansatz des Listenneupreises.
Welche Alternative besteht zur 1%-Regelung bei einem hohen Bruttolistenpreis?
Wenn der Bruttolistenneupreis deutlich über dem tatsächlichen Fahrzeugwert liegt, bietet sich die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs an. Damit kann der private Nutzungsanteil exakt ermittelt und der steuerliche Vorteil gegenüber der pauschalen 1%-Regelung häufig reduziert werden.