Indicios en contra de una separación permanente son las actividades conjuntas regulares como excursiones, vacaciones o planes de fin de semana, una planificación de vida común (p. ej., previsión de volver a convivir) y la ausencia de otras parejas. Asimismo, compartir los gastos de los hijos y de las actividades conjuntas refuerza la presunción de una comunidad de vida y económica subsistente.
Actualizado: marzo de 2017
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Preguntas relacionadas
Ist eine Zusammenveranlagung trotz getrennter Wohnungen der Ehegatten möglich?
Ja, eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ist auch dann möglich, wenn Ehegatten räumlich getrennt in unterschiedlichen Wohnungen leben. Entscheidend ist, dass die persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten weiterhin besteht und sie nicht dauernd getrennt im Sinne von § 26 EStG leben. Das FG Münster hat dies mit Urteil vom 22.02.2017 (7 K 2441/15 E) bestätigt.
Schadet eine getrennte Haushaltsführung der Ehegatten der Zusammenveranlagung?
Nein, eine grundsätzlich getrennte Kostenführung der Ehegatten ist für die Zusammenveranlagung unschädlich. Das FG Münster hat ausgeführt, dass auch bei räumlich zusammenlebenden Ehepaaren eine getrennte Kostenführung mittlerweile üblich ist und somit nicht gegen eine fortbestehende eheliche Lebensgemeinschaft spricht.
Was bedeutet 'living apart together' im steuerrechtlichen Kontext?
'Living apart together' beschreibt Paare, die in einer festen Beziehung leben, aber bewusst getrennte Wohnungen unterhalten. Das FG Münster hat anerkannt, dass diese Lebensform in der heutigen Zeit üblich ist und die Aufrechterhaltung der persönlichen und geistigen Gemeinschaft trotz räumlicher Trennung möglich macht – mit der Folge, dass eine Zusammenveranlagung weiterhin in Betracht kommt.
Wie wird das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Streitfall nachgewiesen?
Das Finanzgericht stellt auf das Gesamtbild der Verhältnisse ab. Hierzu können die persönliche Anhörung der Ehegatten sowie Zeugenvernehmungen (z.B. von Kindern) herangezogen werden. Geprüft werden u.a. die Gründe der räumlichen Trennung, die Häufigkeit gemeinsamer Aktivitäten, gemeinsame finanzielle Engagements und konkrete Pläne für die Zukunft der Ehe.