La protección mínima contra el despido se fundamenta en los principios generales del derecho civil, en particular en la buena fe (§ 242 BGB) y en la prohibición de despidos contrarios a las buenas costumbres (§ 138 BGB). Por ello, los despidos no pueden ser arbitrarios, contrarios a la buena fe ni discriminatorios, aunque no resulte aplicable la KSchG.
Actualizado: marzo de 2016
Más sobre el tema en el artículo Zahnarztpraxen unter 10 Mitarbeitern: Mindestmaß an Kündigungsschutz.
Preguntas relacionadas
Gilt das Kündigungsschutzgesetz in Zahnarztpraxen mit weniger als 10 Mitarbeitern?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Kleinbetriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern grundsätzlich keine Anwendung. Dennoch gilt nach Rechtsprechung ein Mindestmaß an Kündigungsschutz, das sich aus den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ableitet. Arbeitnehmer sind somit nicht völlig schutzlos, auch wenn der Betrieb unter den Schwellenwert fällt.
Können Arbeitnehmer in Kleinbetrieben eine Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen?
Ja. Das LAG Hessen hat mit Urteil vom 12.10.2015 (16 Sa 278/15) entschieden, dass ein effektiver Rechtsschutz auch in Kleinbetrieben gerichtliche Überprüfung von Änderungskündigungen ermöglichen muss. Andernfalls wären Arbeitnehmer außerhalb des KSchG ohne Kontrollmöglichkeit, was mit dem allgemeinen Kündigungsschutz unvereinbar wäre.
Welche Folgen hat eine unwirksame Änderungskündigung im Kleinbetrieb?
Ist die Änderungskündigung unwirksam, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu den bisherigen, unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigen. Im entschiedenen Fall musste die Zahnarztpraxis die Zahnmedizinische Fachangestellte zu den ursprünglichen Konditionen weiter beschäftigen.