Pregunta

¿Cómo se puede evitar la contaminación comercial de una consulta médica conjunta?

La contaminación comercial puede evitarse mediante la creación de una sociedad personalista hermana con idéntica participación. Esta sociedad separada asume las actividades comerciales, como la dispensación de medicamentos y productos sanitarios. La consulta conjunta propiamente dicha sigue ejerciendo exclusivamente actividades de profesión liberal y conserva su calificación fiscal.

Actualizado: marzo de 2017

Más sobre el tema en el artículo Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.

Preguntas relacionadas

  • Wann führt integrierte Versorgung zur gewerblichen Infizierung einer Gemeinschaftspraxis?

    Wenn eine Gemeinschaftspraxis im Rahmen der integrierten Versorgung Fallpauschalen erhält, die nicht nur die medizinische Betreuung, sondern auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken, liegt ein gewerblicher Anteil vor. Dieser gewerbliche Anteil führt nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.08.2016) zur Infizierung sämtlicher Einkünfte der Gemeinschaftspraxis, sodass die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb gilt.

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  • Wo liegt die Bagatellgrenze für die gewerbliche Infizierung bei Gemeinschaftspraxen?

    Eine gewerbliche Infizierung tritt nur ein, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse sowohl 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze als auch den absoluten Betrag von 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Beide Grenzen müssen kumulativ überschritten sein. Unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt die freiberufliche Einordnung der Gemeinschaftspraxis erhalten.

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  • Welche steuerlichen Folgen hat eine gewerbliche Infizierung der Gemeinschaftspraxis?

    Werden in einer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gelten die gesamten Einkünfte als gewerblich (Abfärbe- bzw. Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Folge ist insbesondere die Gewerbesteuerpflicht aller Einkünfte und gegebenenfalls eine Bilanzierungspflicht. Die freiberufliche Einordnung entfällt vollständig.

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  • Gilt die Abfärberegelung auch bei Abgabe von Faktorpräparaten an Bluter?

    Ja, auch die Abgabe sogenannter Faktorpräparate nach dem Arzneimittelgesetz durch ärztliche Gemeinschaftspraxen an Bluter zur Selbstbehandlung im eigenen Heim ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann daher ebenfalls zur gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

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